Vor gut zwei Jahren führte Amazon eine neue Klausel in seinen Geschäftsbedingungen ein, welche dem Konzern weitgehend freie Hand bei Preiserhöhungen des Abo-Dienstes Prime geben sollte. In der Folge stiegen die Preise auch hierzulande zuweilen, ohne dass die Nutzer darüber noch einmal gesondert informiert wurden. Das Landgericht Düsseldorf stellte nun fest, dass dieses Vorgehen so nicht mit geltendem Recht vereinbar ist.
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Anders als mancherorts berichtet werden allerdings nicht Preiserhöhungen per se bei Amazon (US0231351067) als ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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Anders als mancherorts berichtet werden allerdings nicht Preiserhöhungen per se bei Amazon (US0231351067) als ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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