Kann die Aktie neue Höhen erklimmen?
Rückblick
Das Geschäft des E-Commerce-Riesen wird strategisch immer weiter auf die Cloud-Sparte Amazon Web Services (AWS) ausgerichtet. Die KI-Initiativen dürften mittel- bis langfristig die Margen stützen und damit die Basis zur Erweiterung der Einkommensquellen führen. Von den Dezember-Höchstständen ist die Aktie mittlerweile bis fast an die 50-Tagelinie zurückgelaufen.
Amazon-Aktie: Chart vom 20.01.2025, Kürzel: AMZN, Kurs: 228.75 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Schaffen es die Bullen nachhaltig über die orange Trendlinie auszubrechen, könnten wir in Kürze neue Höchststände sehen.
Mögliches bärisches Szenario
Geht es unter den EMA-20, wäre der nächste Support die 50-Tagelinie. Fallen die Notierungen darunter, könnten die Bären das November-Tief ins Visier nehmen.
Meinung
Der E-Commerce-Riese investiert massiv in KI- und Cloud-Infrastruktur. Die Nachfrage nach Amazon Web Services (AWS) und KI-Workloads nimmt weiter zu. Durch die Fähigkeit von Amazon, aggressive Investitionen an hohes Umsatzwachstum zu koppeln, sollte das Unternehmen im Technologie-Sektor weiterhin zu den Gewinnern zählen. Charttechnisch könnte es nach dem jüngsten Kursrücklauf jetzt wieder aufwärts gehen.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 2.38 Bio. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 6.72 Mrd. USD
- Meine Meinung zu Amazon ist bullisch
- Quellennachweis: -
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 21.01.2025
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in AMZN hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von