Wer aus Deutschland auswandert, muss für seine Fondsanteile unter gewissen Voraussetzungen Wegzugsteuer zahlen. Welche Differenzierung nach Fondstyp hier den Unterscheid macht. Der Hintergrund: Bislang mussten Privatperson den Wertzuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften versteuern, wenn sie ihren deutschen Wohnsitz aufgaben. Zu diesem Zweck ermittelt das Finanzamt bei außwandenden Investoren einen fiktiven Veräußerungsgewinn, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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