Zu Jahresanfang trat die "Bürokratieentlastungsverordnung" in Kraft. Auch für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater bringt sie Änderungen mit sich. Spürbare Entlastungen enthalten diese laut Experten von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aber eher nicht. Am 01.01.2025 trat die Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) in Kraft, die Bürger, Wirtschaft und Verwaltung entlasten soll. Den vollständigen Artikel lesen ...
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