Baierbrunn (ots) -
Wie viel müssen Krankenversicherte aus eigener Tasche bezahlen? Wer kann sich von der Selbstbeteiligung befreien lassen? Und wie stellt man einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse? Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" gibt Tipps.
Blutzuckerteststreifen sind zuzahlungsfrei
Wer volljährig ist und ein Rezept für ein Medikament einlöst, muss zehn Prozent des Preises selbst tragen. Dabei gilt: Die Zuzahlung liegt bei mindestens fünf und maximal bei zehn Euro. Auch bei Diabetes-Hilfsmitteln wie Insulinpens muss man sich mit zehn Prozent an den Kosten beteiligen. Für das zum Verbrauch bestimmte Zubehör wie Kanülen oder Lanzetten gilt ebenfalls die Zehn-Prozent-Regel. Mehr als zehn Euro für den Monatsbedarf muss man aber nicht übernehmen. Immerhin: Blutzuckerteststreifen sind zuzahlungsfrei.
Damit die Zuzahlungen niemanden überfordern, gibt es eine gesetzlich verankerte Belastungsgrenze. Sie liegt bei zwei Prozent des Familien-Bruttoeinkommens in einem Haushalt und bezieht sich nicht allein auf die Selbstbeteiligung bei Medikamenten und Hilfsmitteln, sondern auch auf die Eigenanteile für Behandlungen in der Klinik oder Zuzahlungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege. Für Versicherte mit einer chronischen Erkrankung wie Diabetes liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent des Haushalts-Bruttoeinkommens. "Das betrifft alle Menschen, die seit mindestens einem Jahr regelmäßig eine medizinische Versorgung brauchen, also auch Patientinnen und Patienten, die dauerhaft Medikamente wie ein Bluthochdruckmittel einnehmen müssen", erklärt Silke Möhring von der Verbraucherzentrale Hessen.
Sammelrechnung in der Apotheke vor Ort
Wer sich von den Zuzahlungen befreien lassen will, kann das entsprechende Formular meist aus dem Internet bei der Krankenkasse herunterladen. Dem Antrag muss man Nachweise beilegen. Expertin Möhring rät: "Sammeln Sie alle Quittungen über Zuzahlungen und rechnen Sie sich am besten schon im Vorfeld aus, wo Ihre persönliche Belastungsgrenze liegt."
Gut zu wissen: Wer regelmäßig in eine Stammapotheke geht, kann nach einer Sammelrechnung fragen, die alle dort geleisteten Zuzahlungen aus dem laufenden Jahr auflistet. Dann muss man nicht viele Einzelbelege bei der Krankenkasse einreichen.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 1/2025 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.diabetes-ratgeber.net sowie auf Facebook (https://www.facebook.com/DiabetesRatgeber/) und Instagram (https://www.instagram.com/diabetes_ratgeber/).
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/52678/5955031
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Blutzuckerteststreifen sind zuzahlungsfrei
Wer volljährig ist und ein Rezept für ein Medikament einlöst, muss zehn Prozent des Preises selbst tragen. Dabei gilt: Die Zuzahlung liegt bei mindestens fünf und maximal bei zehn Euro. Auch bei Diabetes-Hilfsmitteln wie Insulinpens muss man sich mit zehn Prozent an den Kosten beteiligen. Für das zum Verbrauch bestimmte Zubehör wie Kanülen oder Lanzetten gilt ebenfalls die Zehn-Prozent-Regel. Mehr als zehn Euro für den Monatsbedarf muss man aber nicht übernehmen. Immerhin: Blutzuckerteststreifen sind zuzahlungsfrei.
Damit die Zuzahlungen niemanden überfordern, gibt es eine gesetzlich verankerte Belastungsgrenze. Sie liegt bei zwei Prozent des Familien-Bruttoeinkommens in einem Haushalt und bezieht sich nicht allein auf die Selbstbeteiligung bei Medikamenten und Hilfsmitteln, sondern auch auf die Eigenanteile für Behandlungen in der Klinik oder Zuzahlungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege. Für Versicherte mit einer chronischen Erkrankung wie Diabetes liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent des Haushalts-Bruttoeinkommens. "Das betrifft alle Menschen, die seit mindestens einem Jahr regelmäßig eine medizinische Versorgung brauchen, also auch Patientinnen und Patienten, die dauerhaft Medikamente wie ein Bluthochdruckmittel einnehmen müssen", erklärt Silke Möhring von der Verbraucherzentrale Hessen.
Sammelrechnung in der Apotheke vor Ort
Wer sich von den Zuzahlungen befreien lassen will, kann das entsprechende Formular meist aus dem Internet bei der Krankenkasse herunterladen. Dem Antrag muss man Nachweise beilegen. Expertin Möhring rät: "Sammeln Sie alle Quittungen über Zuzahlungen und rechnen Sie sich am besten schon im Vorfeld aus, wo Ihre persönliche Belastungsgrenze liegt."
Gut zu wissen: Wer regelmäßig in eine Stammapotheke geht, kann nach einer Sammelrechnung fragen, die alle dort geleisteten Zuzahlungen aus dem laufenden Jahr auflistet. Dann muss man nicht viele Einzelbelege bei der Krankenkasse einreichen.
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