Beschluss
Manz AG, Reutlingen
Widerruf der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)
Die Zulassung der Aktien der Manz AG, ISIN DE000A0JQ5U3, zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird von Amts wegen widerrufen. Der Widerruf wird sechs Wochen nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) bleibt bestehen, so dass die Aufnahme des Handels (Einführung) der Aktien im regulierten Markt (General Standard) am 07. März 2025 erfolgt.
Frankfurt am Main, 23.01.2025
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Manz AG, Reutlingen
Widerruf der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)
Die Zulassung der Aktien der Manz AG, ISIN DE000A0JQ5U3, zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird von Amts wegen widerrufen. Der Widerruf wird sechs Wochen nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) bleibt bestehen, so dass die Aufnahme des Handels (Einführung) der Aktien im regulierten Markt (General Standard) am 07. März 2025 erfolgt.
Frankfurt am Main, 23.01.2025
Frankfurter Wertpapierbörse
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