Die Varta AG hat mitgeteilt, dass der Restrukturierungsplan nun rechtskräftig ist. Das Landgericht Stuttgart hat alle Beschwerden gegen den Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts als unzulässig verworfen. Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Der Plan sieht eine Herabsetzung des Grundkapitals auf null Euro vor, was ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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