St. Gallen - Am 6. November 2024 hat der Bundesrat die Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) gutgeheissen und per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Somit können erstmalig ab dem Jahr 2026 nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a für verpasste oder unvollständige Einzahlungen ab dem Jahr 2025 geleistet werden. AusgangslageDie gebundene Vorsorge der Säule 3a sieht als einer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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