Die VARTA AG hat einen entscheidenden Meilenstein in ihrer Restrukturierung erreicht. Das Landgericht Stuttgart hat heute sämtliche gegen den Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts Stuttgart eingelegten sofortigen Beschwerden als unzulässig verworfen. Die Rechtsbeschwerde wurde ebenfalls nicht zugelassen, womit der Restrukturierungsplan der Gesellschaft nun rechtskräftig ist. Hintergrund des Restrukturierungsplans Bereits am 11. Dezember 2024 hatte das Restrukturierungsgericht Stuttgart den Plan bestätigt, nachdem die Mehrheit der abstimmenden Gruppen diesem am 25. November 2024 ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 Nebenwerte Magazin