Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Post-Covid-Syndrom als Folge einer anerkannten Berufskrankheit durch die gesetzliche Unfallversicherung anzuerkennen ist. Die Unfallkasse wurde zur Zahlung einer Verletztenrente verurteilt. Grundlage war ein neurologisches Gutachten. Es bestehen ausreichende medizinische Erkenntnisse für die Anerkennung eines Post-Covid-Syndroms als Folge einer anerkannten Berufskrankheit durch die gesetzliche Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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