Zug - Das Kantonsgericht Zug hat entschieden, dass Ringier der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wegen vier persönlichkeitsverletzenden Artikel 309'531 Franken plus Zinsen in der Höhe von fünf Prozent zahlen muss. Das Gericht folgte den Berechnungen der Klägerin zu grossen Teilen. Ringier kündigte an, das Urteil anzufechten. Das Medienhaus Ringier muss gemäss dem Urteil Jolanda Spiess-Hegglin auch eine Entschädigung von 112'495 ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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