Berlin - Nach dem tödlichen Messerangriff von Aschaffenburg will die FDP mit einer "Abschiebehaft Plus" straffällig gewordene Flüchtlinge schneller in Haft bringen.
"Es ist nicht vermittelbar, dass ausreisepflichtige Straftäter erst nach einer Deliktserie in Abschiebehaft genommen werden können", heißt es in einem Positionspapier von FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle, über das die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) berichtet.
Den Plänen zufolge soll ein ausreisepflichtiger Straftäter, der zu einer Haftstrafe verurteilt wird, keine Bewährung mehr erhalten können, sondern auf jeden Fall ins Gefängnis kommen. Außerdem sollen Richter künftig bereits dann eine Abschiebehaft anordnen können, wenn ein Ausreisepflichtiger nur wegen einer einzigen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, nicht erst, wie bisher, nach wiederholten Verurteilungen.
"Voraussetzung für die Aussetzung einer Haftstrafe zur Bewährung ist eine positive Sozialprognose", heißt es in dem FDP-Positionspapier. "Von einer positiven Sozialprognose kann aber gerade dann im Regelfall nicht ausgegangen werden, wenn keine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland mehr besteht." Der mutmaßliche Attentäter von Aschaffenburg selbst ist bisher zu keiner Haftstrafe verurteilt worden. Er hätte aber aufgrund nicht gezahlter Geldstrafen seit Dezember 2024 in Ersatzhaft sitzen müssen.
"Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist und eine Straftat begeht, der sollte in Deutschland nicht einfach frei herumlaufen", sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle der NOZ. "Das bisherige Konzept der Abschiebehaft umfasst nicht alle Fälle, sodass immer wieder Personen durchs Raster fallen, die nach bereits begangenen Straftaten später schwere Gewalttaten begehen."
"Es ist nicht vermittelbar, dass ausreisepflichtige Straftäter erst nach einer Deliktserie in Abschiebehaft genommen werden können", heißt es in einem Positionspapier von FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle, über das die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) berichtet.
Den Plänen zufolge soll ein ausreisepflichtiger Straftäter, der zu einer Haftstrafe verurteilt wird, keine Bewährung mehr erhalten können, sondern auf jeden Fall ins Gefängnis kommen. Außerdem sollen Richter künftig bereits dann eine Abschiebehaft anordnen können, wenn ein Ausreisepflichtiger nur wegen einer einzigen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, nicht erst, wie bisher, nach wiederholten Verurteilungen.
"Voraussetzung für die Aussetzung einer Haftstrafe zur Bewährung ist eine positive Sozialprognose", heißt es in dem FDP-Positionspapier. "Von einer positiven Sozialprognose kann aber gerade dann im Regelfall nicht ausgegangen werden, wenn keine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland mehr besteht." Der mutmaßliche Attentäter von Aschaffenburg selbst ist bisher zu keiner Haftstrafe verurteilt worden. Er hätte aber aufgrund nicht gezahlter Geldstrafen seit Dezember 2024 in Ersatzhaft sitzen müssen.
"Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist und eine Straftat begeht, der sollte in Deutschland nicht einfach frei herumlaufen", sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle der NOZ. "Das bisherige Konzept der Abschiebehaft umfasst nicht alle Fälle, sodass immer wieder Personen durchs Raster fallen, die nach bereits begangenen Straftaten später schwere Gewalttaten begehen."
© 2025 dts Nachrichtenagentur