EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: MLP SE
/ Zwischenmeldung Aktienrückkaufprogramm / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung
MLP SE: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien -
Im Zeitraum vom 20. Januar 2025 bis einschließlich 24. Januar 2025 wurden insgesamt 51.155 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der MLP SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 11. Dezember 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 2. Januar 2025 mitgeteilt wurde.
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der MLP SE veröffentlicht (http://mlp-se.de). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 2. Januar 2025 bis einschließlich 24. Januar 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 161.652 Aktien. Der Erwerb der Aktien der MLP SE erfolgt durch eine von der MLP SE beauftragten Bank ausschließlich über die Börse (Xetra).
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | MLP SE |
Alte Heerstraße 40 | |
69168 Wiesloch | |
Deutschland | |
Internet: | www.mlp-se.de |
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