Berlin (ots) -
Bei rund 2 Drittel aller Verträge für Lebensversicherungen berechnen Versicherungsgesellschaften die Überschüsse falsch, die sie den Verträgen zuweisen müssten. Das sagte der renommierte Aktuar Professor Schade in einem Interview für das Informationsportal Vertragshilfe24.
Prof. Schade erklärte, ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2024 habe klargestellt, wie Versicherungsgesellschaften die Überschüsse nach den gesetzlichen Vorschriften berechnen müssten. Nach seiner Erfahrung würden aber die meisten Versicherungsgesellschaften zu Lasten der Versicherten andere Berechnungen vorlegen. Er rechne in seinen Gutachten schon immer so, wie es der der aktuellen Klarstellung durch den BGH entspreche, habe aber die Erfahrung gemacht, dass Versicherungsgesellschaften diese Berechnungen nicht akzeptierten, wenn Versicherte das Gutachten auf eigene Faust bei den Gesellschaften vorlegen. Es sei dringend notwendig, dass Versicherte ihr Recht mit Hilfe von spezialisierten Anwälten vor Gericht einforderten.
Ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2020 habe die gängige Praxis der Versicherer, die Erträge aus Versicherungsverträgen nach ihrer Eigenkapitalrendite zu berechnen, für unzulässig erklärt. Denn wenn Lebensversicherungsverträge angefochten werden, weil sie von Anfang an unrechtmäßig zustande gekommen sind, dann muss der Versicherer dem Versicherten den kompletten Geldbetrag erstatten, den die sogenannte "Nutzung" des Geldes erwirtschaftet hat. Um den Versicherern diese Nutzung nachzuweisen sei es nötig, mit Hilfe der Bilanzen der Gesellschaften diese versicherungsmathematisch und betriebswirtschaftlich korrekt zu berechnen.
Wenn Versicherte mit Gutachten auf Basis der Rechtslage und der Klarstellungen durch die beiden Urteile des BGH vor Gericht gegen Versicherungsgesellschaften klagte, dann hätten in bisherigen Verfahren die Vertreter der Versicherer keine wesentlichen Gegenargumente. Versicherte sollten das verlangen, was ihnen nach Recht und Gesetz zusteht und sich nicht mit der üblichen Berechnung von Versicherern abfinden. Auf der Website von Vertragshilfe24 können Versicherte in wenigen Minuten überprüfen, ob auch ihr Vertrag lukrativ abgewickelt werden kann. https://www.youtube.com/watch?v=0zkn4IV8D9c
Pressekontakt:
Jürgen Braatz
j.braatz@ratingwissen.de
+49 172 511 34 30
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/174944/5958879
Bei rund 2 Drittel aller Verträge für Lebensversicherungen berechnen Versicherungsgesellschaften die Überschüsse falsch, die sie den Verträgen zuweisen müssten. Das sagte der renommierte Aktuar Professor Schade in einem Interview für das Informationsportal Vertragshilfe24.
Prof. Schade erklärte, ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2024 habe klargestellt, wie Versicherungsgesellschaften die Überschüsse nach den gesetzlichen Vorschriften berechnen müssten. Nach seiner Erfahrung würden aber die meisten Versicherungsgesellschaften zu Lasten der Versicherten andere Berechnungen vorlegen. Er rechne in seinen Gutachten schon immer so, wie es der der aktuellen Klarstellung durch den BGH entspreche, habe aber die Erfahrung gemacht, dass Versicherungsgesellschaften diese Berechnungen nicht akzeptierten, wenn Versicherte das Gutachten auf eigene Faust bei den Gesellschaften vorlegen. Es sei dringend notwendig, dass Versicherte ihr Recht mit Hilfe von spezialisierten Anwälten vor Gericht einforderten.
Ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2020 habe die gängige Praxis der Versicherer, die Erträge aus Versicherungsverträgen nach ihrer Eigenkapitalrendite zu berechnen, für unzulässig erklärt. Denn wenn Lebensversicherungsverträge angefochten werden, weil sie von Anfang an unrechtmäßig zustande gekommen sind, dann muss der Versicherer dem Versicherten den kompletten Geldbetrag erstatten, den die sogenannte "Nutzung" des Geldes erwirtschaftet hat. Um den Versicherern diese Nutzung nachzuweisen sei es nötig, mit Hilfe der Bilanzen der Gesellschaften diese versicherungsmathematisch und betriebswirtschaftlich korrekt zu berechnen.
Wenn Versicherte mit Gutachten auf Basis der Rechtslage und der Klarstellungen durch die beiden Urteile des BGH vor Gericht gegen Versicherungsgesellschaften klagte, dann hätten in bisherigen Verfahren die Vertreter der Versicherer keine wesentlichen Gegenargumente. Versicherte sollten das verlangen, was ihnen nach Recht und Gesetz zusteht und sich nicht mit der üblichen Berechnung von Versicherern abfinden. Auf der Website von Vertragshilfe24 können Versicherte in wenigen Minuten überprüfen, ob auch ihr Vertrag lukrativ abgewickelt werden kann. https://www.youtube.com/watch?v=0zkn4IV8D9c
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