Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Neu in 2025: Wichtige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa
Wie heißt es so schön? Neues Spiel, neues Glück. Passend ist aber ebenso der Satz: Neues Jahr, neue Regeln! Und die können gut, aber auch schlecht für uns Verbraucher sein.
Auch das Jahr 2025 bringt zahlreiche Neuerungen für Verbraucher in Europa - von neuen Bankdienstleistungen bis hin zu nachhaltigen Lösungen im Alltag. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.
Kostenfreie Sofortüberweisungen in Euro
Positiv: Seit dem 9. Januar 2025 müssen Banken in allen 20 Euro-Ländern Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzgebühren entgegennehmen. Wieso der Versand von Sofortüberweisungen erst ab dem 9. Oktober 2025 kostenlos sein wird, ist eine andere Frage.
Einheitliches Ladekabel: USB-C wird Standard
Ebenfalls positiv ist, dass schon seit dem 28. Dezember 2024 der USB-C-Anschluss der Standard für alle neuen Kleingeräte wie Smartphones, Tablets, Kopfhörer und E-Reader ist. Ab Frühjahr 2026 gilt die Regelung auch für Laptops. Diese Entscheidung soll nicht nur das Leben der Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtern, sondern auch die Umwelt entlasten (Richtlinie (EU) 2022/2380).
Verbot von Amalgam in der Zahnmedizin
Ab dem 1. Januar 2025 wird Dentalamalgam EU-weit verboten, es sei denn, ein Zahnarzt hält seine Verwendung in sehr seltenen Fällen für zwingend notwendig. Für bereits vorhandene Amalgamfüllungen ändert sich nichts. Gesetzlich Versicherte können auf moderne, zahnfarbene Alternativen ohne zusätzliche Kosten zurückgreifen.
Barrierefreiheit wird verpflichtend: Der European Accessibility Act
Am 28. Juni 2025 tritt daher das neue -ACHTUNG "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)" in Kraft. Damit sollen bestimmte Produkte und Dienstleistungen wie Webseiten, Apps, E-Books oder Selbstbedienungsterminals für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Die Regelung betrifft Unternehmen, die solche Produkte und Dienstleistungen anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sind von der Verpflichtung ausgenommen. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen mit Sanktionen rechnen.Allerdings kann bereits jetzt mit Abmahnungswellen gerechnet, werden, die auch Unternehmen treffen werden, die eigentlich von der Pflicht befreit sind. Doch nicht jeder versteht die gesetzlichen Regelungen ohne Weiteres und zahlt eventuell unberechtigt. DAS fällt dann sicherlich auch unter Bürokratieabbau. Der Amtsschimmel lässt grüßen!
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