BERLIN (dpa-AFX) - Die AfD-Bundestagsfraktion wird den geplanten Vorhaben der Union für eine verschärfte Migrationspolitik im Bundestag zustimmen. Das beschlossen die Abgeordneten bei einer Fraktionssitzung, wie ein Sprecher bestätigte. Zuvor hatte "t-online" berichtet.
Die Fraktion folgt damit einer Empfehlung des Fraktionsvorstands, den Vorlagen trotz darin enthaltener AfD-kritischer Passagen zuzustimmen. Konkret geht es um zwei Anträge, die die Bundesregierung zum Handeln auffordern, und darüber hinaus um einen Gesetzentwurf, der anders als die Anträge, nicht nur appellativen Charakter hätte, sondern bei Zustimmung im Bundestag und Bundesrat in Kraft treten würde. Die Anträge könnten am Mittwoch auf die Tagesordnung des Bundestags kommen, der Gesetzentwurf am Freitag.
In einem der beiden Anträge werden unter anderem dauerhafte Grenzkontrollen und eine generelle Zurückweisung aller Asylsuchenden an den deutschen Grenzen gefordert. Zwar wird in dem Text auch die AfD hart angegriffen und als politischer Gegner bezeichnet, AfD-Fraktions- und Parteichef Tino Chrupalla sagte allerdings vor der Fraktionssitzung, man werde "auf solche Scharmützel nicht hereinfallen" und zustimmen. Er begründete das mit den Inhalten der Anträge. Das seien Forderungen, die die AfD seit Jahren stelle.
In einem zweiten Unionsantrag geht es um innere Sicherheit, Videoüberwachung und Befugnisse der Sicherheitsbehörden. Hier will die AfD nach Angaben des Sprechers versuchen durchzusetzen, dass über Punkte einzeln abgestimmt wird.
Einem ebenfalls von der Union zur Abstimmung vorgesehenen Gesetzentwurf, dem sogenannten Zustrombegrenzungsgesetz, will die AfD am Freitag auch zustimmen. Das hatte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Bernd Baumann, bereits klargestellt. Das Gesetz sei "klar auf unserer Linie", man stimme dem natürlich zu. Dieser Entwurf sieht unter anderem vor, das Ziel der "Begrenzung der Zuwanderungssteuerung" wieder als übergeordnete Vorgabe ins Aufenthaltsgesetz aufzunehmen und den Familiennachzug zu Ausländern mit eingeschränktem Schutzstatus (sogenannter subsidiärer Schutz) bis auf weiteres zu beenden./jr/DP/jha