Bürgergeldempfänger müssen ihre (zu große) Immobilie nutzen, bevor sie als hilfebedürftig gelten. Ein Gericht entschied, dass ein neues Einfamilienhaus mit hohem Verkehrswert kein geschütztes Vermögen darstellt und zur Sicherung des Lebensunterhalts verwertet werden kann. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Bürgergeldempfänger nicht als hilfebedürftig gelten, wenn sie ein (zu) großes Einfamilienhaus gebaut haben und dessen Wert zur Sicherung des Lebensunterhalts ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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