Seit 2023 reduziert sich jedes Jahr der Zahlungsanspruch von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit EEG-Vergütung bei auftretenden Negativstunden (EEG §100 Abs. 1; §3 Nr. 42a EEG). In diesem Jahr ist dies weiterhin bei drei aufeinanderfolgenden Stunden der Fall. Ab 2027 sinkt nach geltendem EEG der Zahlungsanspruch für all diese Anlagen null, wenn der Sportmarktpreis für die Dauer von mindestens einer […]Seit 2023 reduziert sich jedes Jahr der Zahlungsanspruch von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit EEG-Vergütung bei auftretenden Negativstunden (EEG §100 Abs. 1; §3 Nr. 42a EEG). In diesem Jahr ist ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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