Vaduz (ots) -
Der Hohe Landtag hat im Herbst 2024 in zwei Lesungen die Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetzes beraten und verabschiedet. Die Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetz und die entsprechende Verordnung treten nun mit 1. Februar 2025 in Kraft.
Mit der Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) ins liechtensteinische Recht umgesetzt.
Durch das Inkrafttreten des neuen Cyber-Sicherheitsgesetzes wird insbesondere der Anwendungsbereich auf weitere Sektoren und Teilsektoren ausgeweitet. Dadurch sollen die Resilienz und Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen, der zuständigen Behörden, weiter verbessert werden. So findet das Cyber-Sicherheitsgesetz neu beispielsweise Anwendung auf die (Teil-)Sektoren Fernwärme und -kälte (Energie), Abwasser, Weltraum, öffentliche Verwaltung, Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Verarbeitung, Vertrieb von Lebensmitteln oder auch die Forschung.
Für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Cyber-Sicherheitsgesetzes fallen, wird eine Registrierungspflicht eingeführt. Für die Registrierung hat die Stabsstelle Cyber-Sicherheit ein entsprechendes Registrierungsformular auf der Internetseite online gestellt.
Das totalrevidierte Cyber-Sicherheitsgesetz modernisiert den bestehenden Rechtsrahmen, um mit der zunehmenden Digitalisierung und einer sich stetig weiter entwickelnden Bedrohungslandschaft im Bereich Cybersicherheit Schritt zu halten.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
Simon.Biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100928496
Der Hohe Landtag hat im Herbst 2024 in zwei Lesungen die Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetzes beraten und verabschiedet. Die Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetz und die entsprechende Verordnung treten nun mit 1. Februar 2025 in Kraft.
Mit der Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) ins liechtensteinische Recht umgesetzt.
Durch das Inkrafttreten des neuen Cyber-Sicherheitsgesetzes wird insbesondere der Anwendungsbereich auf weitere Sektoren und Teilsektoren ausgeweitet. Dadurch sollen die Resilienz und Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen, der zuständigen Behörden, weiter verbessert werden. So findet das Cyber-Sicherheitsgesetz neu beispielsweise Anwendung auf die (Teil-)Sektoren Fernwärme und -kälte (Energie), Abwasser, Weltraum, öffentliche Verwaltung, Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Verarbeitung, Vertrieb von Lebensmitteln oder auch die Forschung.
Für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Cyber-Sicherheitsgesetzes fallen, wird eine Registrierungspflicht eingeführt. Für die Registrierung hat die Stabsstelle Cyber-Sicherheit ein entsprechendes Registrierungsformular auf der Internetseite online gestellt.
Das totalrevidierte Cyber-Sicherheitsgesetz modernisiert den bestehenden Rechtsrahmen, um mit der zunehmenden Digitalisierung und einer sich stetig weiter entwickelnden Bedrohungslandschaft im Bereich Cybersicherheit Schritt zu halten.
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