Wenn ein Kunde eine Immobilie verkauft und dadurch seine Baufinanzierung kündigt, dann hat die Bank unter Umständen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Damit soll sichergestellt werden, dass das Kreditinstitut keinen Verlust erleidet, weil der Kunde das Geld vorzeitig zurückzahlt. Das gilt laut Gesetz (§502 BGB) jedoch nur dann, wenn die Bank den Kunden korrekt über die Berechnung dieser Vorfälligkeitsentschädigung informiert. Der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 75/23) hat nun entschieden, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.