Ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart sorgt zum Wochenschluss für Aufsehen rund um die Allianz: Die Richter untersagten dem Versicherungsriesen, eine Klausel zur einseitigen Herabsetzung des Rentenfaktors in Riester-Verträgen weiterhin zu verwenden. Hat das auch Folgen für die Anleger?Die Allianz hatte in bestimmten Riester-Rentenverträgen eine Klausel verankert, die es dem Unternehmen ermöglichte, den Rentenfaktor - also die monatliche Rente pro angespartem Kapital - nachträglich zu senken. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 Der Aktionär