Osnabrück (ots) -
Der Deutsche Strafverteidiger Verband (DSV) hat die Union vor einer Rückkehr zum Cannabisverbot gewarnt. "Das Gesetz vorschnell wieder abzuschaffen, ist der falsche Weg. Man gewinnt damit auch nichts", sagte Präsident Jürgen Möthrath der "Neuen Osnabrücker Zeitung" ("NOZ"). Der Schwarzmarkt lasse sich bei einer Rücknahme der Teillegalisierung nicht austrocknen.
Er rechne mit erheblichen Schadensersatzansprüchen für die Vereine, sollte die Union ihre Vorhaben aus dem Wahlprogramm verwirklichen. "Wenn der Staat ein Handeln erst explizit erlaubt und fördert, schafft er damit einen Vertrauenstatbestand", so Möthrath. Er sei sich sicher, dass es Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht geben werde. "Denn de facto ist es erst einmal eine Freiheitseinschränkung."
Laut Möthrath müsste die Politik mindestens zwei Jahre und eine Evaluation abwarten, ehe sie über die Zukunft des Cannabis-Konsums entscheidet. "Nach zwei Jahren kann man vielleicht besser sagen, ob das Gesetz etwas gebracht hat und ob womöglich Nachbesserungen reichen", sagte er der "NOZ" weiter.
Der Schwarzmarkt würde seiner Meinung nach weder durch die Teillegalisierung noch durch ein Verbot wirksam bekämpft. "Wir werden in einigen Jahren feststellen, dass der Konsum die verfügbare Menge auf dem legalen Markt übersteigt", sagte der DSV-Präsident.
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/58964/5962064
Der Deutsche Strafverteidiger Verband (DSV) hat die Union vor einer Rückkehr zum Cannabisverbot gewarnt. "Das Gesetz vorschnell wieder abzuschaffen, ist der falsche Weg. Man gewinnt damit auch nichts", sagte Präsident Jürgen Möthrath der "Neuen Osnabrücker Zeitung" ("NOZ"). Der Schwarzmarkt lasse sich bei einer Rücknahme der Teillegalisierung nicht austrocknen.
Er rechne mit erheblichen Schadensersatzansprüchen für die Vereine, sollte die Union ihre Vorhaben aus dem Wahlprogramm verwirklichen. "Wenn der Staat ein Handeln erst explizit erlaubt und fördert, schafft er damit einen Vertrauenstatbestand", so Möthrath. Er sei sich sicher, dass es Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht geben werde. "Denn de facto ist es erst einmal eine Freiheitseinschränkung."
Laut Möthrath müsste die Politik mindestens zwei Jahre und eine Evaluation abwarten, ehe sie über die Zukunft des Cannabis-Konsums entscheidet. "Nach zwei Jahren kann man vielleicht besser sagen, ob das Gesetz etwas gebracht hat und ob womöglich Nachbesserungen reichen", sagte er der "NOZ" weiter.
Der Schwarzmarkt würde seiner Meinung nach weder durch die Teillegalisierung noch durch ein Verbot wirksam bekämpft. "Wir werden in einigen Jahren feststellen, dass der Konsum die verfügbare Menge auf dem legalen Markt übersteigt", sagte der DSV-Präsident.
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