Nach Angaben des Hamburger Unternehmens gewann es das Verfahren vor dem Landgericht in allen Punkten. So sei klar kenntlich, dass es sich beim Slogan, mit dem 1Komma5° nicht um generell kostenlosen Strom handelt. Ein Wettbewerber wollte diesbezüglich eine einstweilige Verfügung erwirken. Das Landgericht Hamburg hat den Antrag eines Wettbewerbers von 1Komma5°auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vollumfänglich abgewiesen, wie das Unternehmen am Montag mitteilte. Im Kern ging es um den Slogan "kostenloser Strom", mit dem 1Komma5° für seine Systeme wirbt. Die Richter seien zur Auffassung gekommen, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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