Vaduz (ots) -
Die Antragsstellung für das Antragsjahr 2025 ist ab sofort wieder möglich. Bis Ende Oktober können Anträge beim Amt für Soziale Dienste eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Das Amt für Soziale Dienste unterstützt Personen bei Bedarf mit wirtschaftlicher und persönlicher Hilfe und ist zuständig für die Prämienverbilligung sowie die Ausrichtung von Mietbeiträgen für Familien. Während Anträge auf Ausrichtung von Mietbeiträgen jederzeit eingereicht werden können, endet die Frist für das Einreichen von Anträgen auf Prämienverbilligung in der Krankenversicherung jeweils am 31. Oktober. Der Antrag auf Prämienverbilligung ist pro Person jährlich zu stellen.
Anträge können online gestellt werden
Das Online-Formular für Anträge auf Prämienverbilligung ist auf der Website www.llv.li unter dem Suchbegriff "Prämienverbilligung in der Krankenversicherung" im Servicefinder zu finden. Das Amt für Soziale Dienste rät, das Formular zeitnah auszufüllen und bis zum 31. Oktober 2025 einzureichen.
Hilfe bei der Antragstellung
Die für die Prämienverbilligung zuständigen Mitarbeiterinnen im Amt für Soziale Dienste unterstützen Versicherte, die beim Ausfüllen des Online-Formulars Hilfe benötigen. Sie
beraten und unterstützen sowohl telefonisch wie auch bei persönlichen Terminen in den Räumen des Amtes für Soziale Dienste im Postgebäude in Schaan. Anfragen und Anliegen nimmt das Amt für Soziale Dienste telefonisch (+423 236 72 62) oder per E-Mail (praemienverbilligung@llv.li) entgegen.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
martin.hasler@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100928525
Die Antragsstellung für das Antragsjahr 2025 ist ab sofort wieder möglich. Bis Ende Oktober können Anträge beim Amt für Soziale Dienste eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Das Amt für Soziale Dienste unterstützt Personen bei Bedarf mit wirtschaftlicher und persönlicher Hilfe und ist zuständig für die Prämienverbilligung sowie die Ausrichtung von Mietbeiträgen für Familien. Während Anträge auf Ausrichtung von Mietbeiträgen jederzeit eingereicht werden können, endet die Frist für das Einreichen von Anträgen auf Prämienverbilligung in der Krankenversicherung jeweils am 31. Oktober. Der Antrag auf Prämienverbilligung ist pro Person jährlich zu stellen.
Anträge können online gestellt werden
Das Online-Formular für Anträge auf Prämienverbilligung ist auf der Website www.llv.li unter dem Suchbegriff "Prämienverbilligung in der Krankenversicherung" im Servicefinder zu finden. Das Amt für Soziale Dienste rät, das Formular zeitnah auszufüllen und bis zum 31. Oktober 2025 einzureichen.
Hilfe bei der Antragstellung
Die für die Prämienverbilligung zuständigen Mitarbeiterinnen im Amt für Soziale Dienste unterstützen Versicherte, die beim Ausfüllen des Online-Formulars Hilfe benötigen. Sie
beraten und unterstützen sowohl telefonisch wie auch bei persönlichen Terminen in den Räumen des Amtes für Soziale Dienste im Postgebäude in Schaan. Anfragen und Anliegen nimmt das Amt für Soziale Dienste telefonisch (+423 236 72 62) oder per E-Mail (praemienverbilligung@llv.li) entgegen.
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Martin Hasler, Generalsekretär
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