Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das einwöchige Abschlussverbot für Restschuldversicherungen als unzulässig abgelehnt. Der GDV kritisiert die Regelung als europarechtswidrig und will sich für deren Aufhebung weiter einsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat per Beschluss eine Verfassungsbeschwerde von 22 Unternehmen der Versicherungswirtschaft nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerde richtete sich gegen den zum 01.01.2025 in Kraft getretenen Art. 32 Nr. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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