Die Drosslung der Photovoltaik-Heimspeicher werten die Richter als Sachmangel. Daher sehen sie einen Anspruch auf Rückabwicklung. Senec geht gegen das Urteil in Berufung. Senec ist derzeit weiter dabei seine Photovoltaik-Heimspeicher bei Kunden zu speichern, die aus Sicherheitsgründen seit vielen Monaten nur mit eingeschränkter Kapazität und Leistung zur Verfügung stehen. Seit der Drosselung der Geräte im Jahr 2022, die infolge mehrerer Brände der Batteriespeicher erfolgte, ziehen immer wieder Endkunden vor Gericht. Nun gab es einen weiteren Fall vor dem Landgericht Bielefeld. In diesem Fall verurteilten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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