Vaduz (ots) -
Die Wirtschaftskammer Liechtenstein und der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband beantragten am 17. Dezember 2024 bei der Regierung die Allgemeinverbindlicherklärung der Lohn- und Protokollvereinbarungen für die 15 folgenden Branchen: Das Autogewerbe, das Baumeister- und Pflästerergewerbe, das Detailhandelsgewerbe, das Elektro-, Elektronik- und Medientechnikgewerbe, das Gärtner- und Floristengewerbe, das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe, das Gipser-, Maler- und Gerüstbaugewerbe, das Haustechnik- und Spenglergewerbe, das Informatikgewerbe, das Metallgewerbe, das Schreinergewerbe, das Raumausstatter- und Bodenlegergewerbe, das Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe, das Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe sowie für den Personalverleih. In diesen Lohn- und Protokollvereinbarungen werden insbesondere die Mindestlöhne für verschiedene Kategorien von Arbeitnehmenden bestimmt.
Zugleich wurde die Verlängerung von zwei bestehenden Gesamtarbeitsverträgen beantragt. Für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe, das Gipser-, Maler- und Gerüstbaugewerbe sowie für das Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe wurden neue Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen und deren Allgemeinverbindlicherklärung beantragt.
Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlicherklärungen vorliegen, macht das Amt für Volkswirtschaft mit Datum vom Mittwoch, 5. Februar 2025, die allgemeinverbindlich zu erklärenden Bestimmungen unter Ansetzung einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen amtlich kund. Stellungnahmen sind schriftlich und begründet bis Mittwoch, 19. Februar 2025, an das Amt für Volkswirtschaft, Postfach 684, 9490 Vaduz zu richten. Die Verordnungstexte sind auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 71
katja.gey@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100928545
Die Wirtschaftskammer Liechtenstein und der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband beantragten am 17. Dezember 2024 bei der Regierung die Allgemeinverbindlicherklärung der Lohn- und Protokollvereinbarungen für die 15 folgenden Branchen: Das Autogewerbe, das Baumeister- und Pflästerergewerbe, das Detailhandelsgewerbe, das Elektro-, Elektronik- und Medientechnikgewerbe, das Gärtner- und Floristengewerbe, das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe, das Gipser-, Maler- und Gerüstbaugewerbe, das Haustechnik- und Spenglergewerbe, das Informatikgewerbe, das Metallgewerbe, das Schreinergewerbe, das Raumausstatter- und Bodenlegergewerbe, das Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe, das Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe sowie für den Personalverleih. In diesen Lohn- und Protokollvereinbarungen werden insbesondere die Mindestlöhne für verschiedene Kategorien von Arbeitnehmenden bestimmt.
Zugleich wurde die Verlängerung von zwei bestehenden Gesamtarbeitsverträgen beantragt. Für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe, das Gipser-, Maler- und Gerüstbaugewerbe sowie für das Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe wurden neue Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen und deren Allgemeinverbindlicherklärung beantragt.
Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlicherklärungen vorliegen, macht das Amt für Volkswirtschaft mit Datum vom Mittwoch, 5. Februar 2025, die allgemeinverbindlich zu erklärenden Bestimmungen unter Ansetzung einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen amtlich kund. Stellungnahmen sind schriftlich und begründet bis Mittwoch, 19. Februar 2025, an das Amt für Volkswirtschaft, Postfach 684, 9490 Vaduz zu richten. Die Verordnungstexte sind auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.
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Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
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