Die deutsche Regelung zur Kundenanlage verstößt nach einem Urteil des EuGH gegen EU-Recht. Mieterstrom-Projekte könnten künftig durch die notwendige Erhebung von Netzentgelten deutlich teurer werden. Am 28. November 2024 hatte der Europäische Gerichtshofs (EuGH) entschieden, dass die deutsche Sonderregelung zur Kundenanlage nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Bisher ermöglichte diese Regelung den Betrieb kleiner Stromnetze innerhalb bestimmter Grenzen, ohne als Verteilnetz zu gelten. Die Auswirkungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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