Zürich - Das Bezirksgericht Zürich hat die provisorische Nachlassstundung für die Steiner AG in eine definitive überführt. Der Zahlungsaufschub um sechs Monate dauert bis zum 7. August 2025, wie aus einer Mitteilung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom Freitag hervorgeht. Der Immobiliendienstleister war ab Juni 2024 in provisorischer Nachlassstundung. Hintergrund für den Stundungsantrag ist laut früheren Meldungen ein Liquiditätsengpass. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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