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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Wienerberger AG
/ Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
Wienerberger AG Aktienrückkaufprogramm - Auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 155. ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Mai 2024 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt und am 7. Mai 2024 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem sowie Veröffentlichungsplattform EVI veröffentlicht wurde, hat der Vorstand der Wienerberger AG am 20. Dezember 2024 beschlossen, im Zeitraum vom 30. Dezember 2024 (einschließlich) bis voraussichtlich 7. Februar 2025 (einschließlich) eigene Inhaberstammaktien der Wienerberger AG zum Marktpreis über die Wiener Börse zu erwerben. Insgesamt sieht das Aktienrückkaufprogramm vor, dass bis zu 1.125.000 Stück Aktien, das entspricht bis zu rund 1,0% des Grundkapitals der Wienerberger AG, zu einem Gegenwert je Aktie von mindestens EUR 1,00 rückerworben werden. Der maximale Gegenwert je Aktie darf höchstens 20% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Börsehandelstage vor dem jeweiligen Rückkauf der Aktien liegen. Der Vorstand der Wienerberger AG gibt hiermit bekannt, dass das Aktienrückkaufprogramm mit 7. Februar 2025 plangemäß beendet wurde. Insgesamt wurden 1.125.000 Stück Wienerberger AG-Aktien bis einschließlich 7. Februar 2025 erworben. Überblick über das Ergebnis des Aktienrückkaufprogramms
07.02.2025 CET/CEST |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Wienerberger AG |
Wienerbergerplatz 1 | |
1100 Wien | |
Österreich | |
Internet: | www.wienerberger.com |
Ende der Mitteilung | / EQS News-Service |
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