Im Zusammenhang mit der weltweiten Sammelklage (die "Sammelklage") gegen Aphria und einige seiner ehemaligen Führungskräfte und Direktoren ("beklagte Einzelpersonen") wurde eine Einigung erzielt. Dies teilte Rochon Genova LLP mit. Der Vergleich bedarf der Zustimmung des Gerichts im Rahmen einer demnächst stattfindenden Anhörung.
In der Sammelklage wird geltend gemacht, dass Aphria und die einzelnen Beklagten zwischen dem 29. Januar 2018 und dem 3. Dezember 2018 im Zusammenhang mit zwei bedeutenden internationalen Unternehmensakquisitionen, die Aphria im Jahr 2018 tätigte, falsche Aussagen gegenüber den Kapitalmärkten gemacht habe, unter anderem in einem Prospektangebot von Aphria im Juni 2018, und zwar: (i) die Übernahme eines Unternehmens namens Nuuvera Inc. durch Aphria, die am 29. Januar 2018 öffentlich bekannt gegeben wurde; und (ii) die Übernahme eines Unternehmens namens LATAM Holdings Inc. durch Aphria, die am 17. Juli 2018 öffentlich bekannt gegeben wurde. In der Sammelklage wird angeführt, dass der Einbruch des Aktienkurses von Aphria nach bestimmten öffentlichen Bekanntmachungen über das Geschäft von Aphria am 22. März und am 3. Dezember 2018 einer öffentlichen Richtigstellung von irreführenden Aussagen über das Geschäft von Aphria gleichkam.
Aphria und die beklagten Einzelpersonen bestreiten alle Vorwürfe, die in der Sammelklage gegen sie erhoben werden.
Der Vergleich, dem das Gericht zustimmen muss, sieht vor, dass die Beklagten zur Beilegung der Sammelklage einen Gesamtbetrag von 30.000.000 CAD zahlen. Der Vergleich ist ein Kompromiss in Bezug auf strittige Ansprüche und stellt kein Eingeständnis einer Haftung oder eines Fehlverhaltens von Aphria oder den beklagten Einzelpersonen dar.
Der Vergleich wird dem Obersten Gerichtshof von Ontario in einer Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs vorgelegt, die für den 26. März 2025 um 11.30 Uhr in Toronto anberaumt ist. Während dieser Anhörung wird das Gericht auch über einen Antrag auf Genehmigung der Gebühren des Anwalts der Sammelkläger entscheiden, die 30 des Vergleichsbetrags zuzüglich der Erstattung der im Rahmen der Sammelklage entstandenen Kosten nicht überschreiten werden.
Personen, die am oder nach dem 29. Januar 2018 Aphria-Aktien erworben und diese am 23. März und/oder 3. Dezember 2018 gehalten haben ("Sammelkläger"), können dem Vergleich widersprechen oder zustimmen, indem sie bis zum 14. März 2025 einen schriftlichen Antrag einreichen. Die Sammelkläger können auch persönlich oder per Fernverbindung via Zoom an der Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs teilnehmen. Weitere Informationen zu Ihren Rechten und dazu, wie Sie sich zum Vergleich äußern können, finden Sie in der Langfassung der Mitteilung, die online unter www.AphriaSettlement.com abrufbar ist, oder Sie wählen die kostenlose Rufnummer: 1-888-700-9930.
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