So mancher Autofahrer ärgert sich über den Schilderwald auf deutschen Straßen. Doch wer Verkehrsschilder nicht versteht oder verstehen will, handelt vorsätzlich, so ein Urteil, und entkommt seiner Strafe nicht. Die Beschilderung mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h und einem Überholverbot für Lkws und Busse ist nicht "verwirrend". Wer Verkehrsschilder nicht versteht oder verstehen will, handelt vorsätzlich, da er sich bewusst und gewollt gegen die Rechtsordnung stellt. Mit dieser Entscheidung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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