Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat Tipps zur Rückerstattung von Strompreis-Umlagen bei Wärmepumpen. Für das Jahr 2024 steht Verbraucher:innen rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu, wenn sie eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt betreiben. Dies gilt bei genutztem Netzstrom für die sogenannte Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Der Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, Thomas Zwingmann sagt: "Für ein Einfamilienhaus ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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