Wohnungseigentümer können durch Mehrheitsbeschluss eine neue Kostenverteilung beschließen - aber nicht ohne Weiteres. Der BGH hat klargestellt, dass eine Änderung sachlich begründet sein muss und der ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss von einer vereinbarten Kostenverteilung abweichen können. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen: Eine objektbezogene Kostentrennung darf nicht ohne sachlichen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.