Wohnungseigentümer können durch Mehrheitsbeschluss eine neue Kostenverteilung beschließen - aber nicht ohne Weiteres. Der BGH hat klargestellt, dass eine Änderung sachlich begründet sein muss und der ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss von einer vereinbarten Kostenverteilung abweichen können. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen: Eine objektbezogene Kostentrennung darf nicht ohne sachlichen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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