Eine Warenlieferung in mehrere Teillieferungen aufzuteilen, hat sich in den letzten Jahren, fast schon zwei Jahrzehnten, zum Standard entwickelt. Doch ist das, was Amazon und Co. da machen, eigentlich erlaubt? Ein Gerichtsurteil schafft hier auf bemerkenswerte Weise Klarheit. Einfach eine Lieferung in mehrere Teillieferungen aufzuteilen, das ist, so hat das Landgericht Köln geurteilt (Urteil LG Köln Az.: 31 O 281/23), nicht immer erlaubt - auch dann ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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