Wird das Gepäck eines Pauschalreisenden beim Hinflug verspätet ausgeliefert und steht während einer Kreuzfahrt nicht zur Verfügung, kann der Reisepreis um 30% gemindert werden, so das Landgericht München II. Schadenersatz wegen verlorener Urlaubszeit erteilte es eine Absage. Ein gezahlter Reisepreis kann um 30% gemindert werden, wenn das Gepäck des Pauschalreisenden bei dem Hinflug zu spät ausgeliefert wird und deshalb während einer Kreuzfahrt in die Arktis nicht zur Verfügung steht. So entschied ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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