Lausanne - Das Bundesgericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Zürich gegen den ehemaligen Raiffeisenbank-Chef Pierin Vincenz wieder in Kraft gesetzt. Das Zürcher Obergericht hatte das Urteil zuvor aufgehoben. Nun muss es das Berufungsverfahren durchführen. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen die vom Zürcher Obergericht festgestellten Mängel im Verfahren gegen Pierin Vincenz und weitere Beschuldigte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.