Das OLG Dresden hat die Verurteilung eines sogenannten "Anscheinsmaklers" wegen Falschberatung bestätigt. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand der Wechsel eines Versicherungsnehmers von einer BU- zu einer Grundfähigkeitsversicherung, der sich für den Kunden als nachteilig erwies. Die Begründungen aufseiten des Gerichts erläutert Björn Thorben M. Jöhnke. Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow RechtsanwälteEin Versicherungsnehmer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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