Ein verborgenes Risiko mit schwerwiegenden Folgen: Wer eine Immobilie kauft, vertraut darauf, dass die Statik sicher ist. Doch was, wenn tragende Wände entfernt und nur provisorisch ersetzt wurden - ohne Hinweis des Verkäufers? Ein aktuelles Urteil gibt Antworten. Wenn in einem Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträgerkonstruktion ersetzt werden, muss der Verkäufer den Käufer darüber informieren - auch ohne Nachfrage. Verschweigt er diesen Eingriff in die Statik, gilt das als ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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