Die Provisionshöhe von Immobilienmaklern sorgt immer wieder für Diskussionen. Während es in Deutschland keine gesetzliche Begrenzung gibt, hat der EuGH nun entschieden, dass eine Deckelung auf 4% des Kauf- oder Mietpreises unionsrechtlich zulässig sein kann. Die Maklercourtage ist in Deutschland ein kontinuierliches Diskussionsthema. In den vergangenen Jahren wurden neue Regelungen für den Immobilienkauf und die Vermietung eingeführt, eine gesetzliche Begrenzung der Provision gibt es jedoch nicht. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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