
Die Deutsche Bank muss eine empfindliche Strafe von insgesamt 23,05 Millionen Euro an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zahlen. Wie die Finanzaufsichtsbehörde am Dienstagabend in Frankfurt bekannt gab, wurden mehrere schwerwiegende Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz und andere gesetzliche Pflichten festgestellt. Die Geldbuße umfasst drei verschiedene Bereiche, in denen der Dax-Konzern gegen regulatorische Vorgaben verstoßen hat. Besonders auffällig waren die Mängel bei der Postbank, wo es zu Fehlern bei der telefonischen Anlageberatung kam. Nach dem Ende der Corona-Sonderregelungen wurden keine ausreichenden Überwachungs- und Organisationsmaßnahmen ergriffen, um die vorgeschriebene elektronische Aufzeichnung von Beratungsgesprächen sicherzustellen. Zudem bearbeitete die Postbank zahlreiche Kontowechselanträge entweder gar nicht oder mit erheblicher Verzögerung, was gegen das Zahlungskontengesetz verstieß. Die Bank selbst führte die Probleme beim Kontowechselservice auf Schwierigkeiten bei der IT-Umstellung im Jahr 2023 zurück, die bereits für erhebliche Unruhe bei Kunden gesorgt hatte.
Internationale Verstöße und Marktreaktion
Ein weiterer Streitpunkt betraf den Vertrieb von Währungsderivaten in Spanien. Laut Bafin brauchte die Deutsche Bank zu lange, um festgestellte Verstöße aufzuklären und die identifizierten Mängel zu beseitigen. Diese Angelegenheit hatte bereits ein separates Sanktionsverfahren der spanischen Wertpapieraufsichtsbehörde CNMV nach sich gezogen. Trotz dieser negativen Nachrichten reagierte die Aktie des Finanzinstituts überraschend positiv. Auf der Handelsplattform Tradegate verzeichnete das Papier einen Anstieg zwischen einem und 3,8 Prozent gegenüber dem Xetra-Schlusskurs. Allerdings war die Aktie im regulären Xetra-Handel zuvor um 7,6 Prozent eingebrochen. Die Deutsche Bank erklärte, sie habe die Strafzahlung akzeptiert und bereits entsprechende Rückstellungen gebildet, sodass keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis zu erwarten seien. Das Unternehmen betonte zudem die vollständige Kooperation mit der Aufsichtsbehörde und verwies auf bereits durchgeführte Prozessverbesserungen sowie verstärkte Kontrollmechanismen in den betroffenen Geschäftsbereichen.
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