
Swiss Steel Holding AG / Schlagwort(e): Delisting Emmenbrücke, 5. März 2025 - Swiss Steel Holding AG, ein weltweit führender Hersteller von Speziallangstahl, gibt bekannt, dass die freiwillige Dekotierung von der SIX Swiss Exchange von den zuständigen Organen der SIX Exchange Regulation bewilligt wurde. In Zusammenarbeit mit SIX wurde der letzte Handelstag auf den 5. Juni 2025 festgelegt. Unmittelbar nach der Dekotierung, werden die Aktien über die ausserbörsliche Handelsplattform LPZ-X der Privatbank Lienhardt & Partner gehandelt. Gleichzeitig wurde Swiss Steel Holding AG von der Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresergebnisse gemäss den SIX-Kotierungsregeln befreit. Wie in der Ad hoc-Mitteilung vom 24. Januar 2025 bekannt gegeben, hat der Verwaltungsrat der Swiss Steel Holding AG die Aktionäre zu einer ausserordentlichen Generalversammlung eingeladen. Die Generalversammlung beschloss am 17. Februar 2025 mit einer Mehrheit von 98.83% der abgegeben Stimmen, der Dekotierung sämtlicher Namenaktien von SIX Swiss Exchange zuzustimmen und das Verfahren um Dekotierung anzustreben. Mit Entscheid vom 4. März 2025 genehmigte SIX Exchange Regulation das Dekotierungsgesuch von Swiss Steel und setzte den letzten Handelstag auf den 5. Juni 2025 fest. Die Aktien sind daher ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr an SIX Swiss Exchange handelbar. Unmittelbar nach der Dekotierung haben alle verbleibenden Aktionärinnen und Aktionäre die Möglichkeit, die Aktien der Swiss Steel Holding AG über die ausserbörsliche Handelsplattformen LPZ-X der Privatbank Lienhardt & Partner zu handeln. Im Zusammenhang mit der Dekotierung hat die SIX Exchange Regulation die Swiss Steel Holding AG zudem von der Pflicht zur fristgerechten Veröffentlichung der Jahresergebnisse gemäss den SIX-Kotierungsregeln wie folgt befreit: «Die Swiss Steel Holding AG (Emittent) wird bis zur Dekotierung am 6. Juni 2025 von folgender Pflicht befreit: Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2024 (Art. 49 ff. Kotierungsreglement [KR] i.V.m. Art. 10 ff. Richtlinie Rechnungslegung [RLR] und Anhang 1 Ziff. 2.01 Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]).» Swiss Steel Group wird den Geschäftsbericht und den Nicht-finanziellen-Bericht gemäss den geltenden Vorschriften veröffentlichen. Der genaue Veröffentlichungstermin wird zu gegebener Zeit auf der Website des Unternehmens bekannt gegeben. Weitere Informationen zur Swiss Steel Group AG und der Dekotierung stehen auf der Website (https://swisssteel-group.com/de) bzw. im Q&A betreffend die Dekotierung (Link zum Q&A) zur Verfügung. SIX Exchange Regulation veröffentlicht ihren begründeten Entscheid betreffend die freiwillige Dekotierung auf ihrer Website unter folgendem Link: https://www.ser-ag.com/de/resources/notifications-market-participants/delisting-decisions.html Für weitere Informationen: Über Swiss Steel Group Ende der Adhoc-Mitteilung |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Swiss Steel Holding AG |
Werkstrasse 7 | |
6020 Emmenbrücke | |
Schweiz | |
Telefon: | +41 41 581 41 23 |
E-Mail: | a.beeler@swisssteelgroup.com |
Internet: | www.swisssteel-group.com |
ISIN: | CH1351577726 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
EQS News ID: | 2095387 |
Ende der Mitteilung | / EQS News-Service |
2095387 05.03.2025 CET/CEST