
"Auch die Verkürzung auf nur eine Lesung ist verfassungsrechtlich möglich, sofern dabei die Abgeordnetenrechte gewahrt bleiben, das heißt, den Abgeordneten genug Zeit bleibt, sich eine Meinung zu den Vorlagen zu bilden. Da die Vorlagen selbst hier inhaltlich nicht allzu komplex werden dürften, dürfte auch das einzuhalten sein", so Schönberger.
"Wer entscheidet, wann der neue Bundestag zusammentritt, ist allerdings im Grundgesetz nicht geregelt", erklärte sie. "In der Praxis macht das der alte Bundestagspräsident."
Schönberger ist Professorin für Öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
© 2025 dts Nachrichtenagentur