
Er wurde demnach damals vom Amtsgericht Weinheim zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt, schreibt das Blatt weiter. Der Beschuldigte habe mit der NSDAP-Parole "keine Distanzierung von den Zielen der Organisation erkennen" lassen, so das Gericht.
2010 soll ihn zudem das Amtsgericht Weinheim wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu 20 Tagessätzen verurteilt haben, heißt es weiter. Laut der "Welt" entdeckten Polizisten, dass er am 12. September 2010 um 00:15 Uhr eine 9-Millimeter-Schreckschusspistole der Marke Reck Miami bei sich führte. Er soll sich zu dem Zeitpunkt auf dem Schulhof eines Gymnasiums im baden-württembergischen Ladenburg befunden haben. Den erforderlichen kleinen Waffenschein habe er nicht gehabt. Die Waffe sei daraufhin eingezogen worden, so die "Welt".
© 2025 dts Nachrichtenagentur