Der BGH hat entschieden, dass Banken keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung haben, wenn die Vertragsklauseln zur Berechnung für den Verbraucher unklar sind. Bei dem Fall ging es um die vorzeitige Rückzahlung von Immobiliendarlehen. Am 03.12.2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten von Verbrauchern hinsichtlich der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung. Das Urteil besagt, dass Banken keinen Anspruch auf eine solche Entschädigung haben, wenn die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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