Mit zwei wegweisenden Urteilen hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die beim Kauf einer Immobilie auf einen Immobilienmakler zurückgreifen. In beiden Fällen geht es um den sogenannten Halbteilungsgrundsatz (BGB §656d). Dieser besagt, dass ein Immobilienverkäufer, der einen Makler beauftragt, in aller Regel mindestens die Hälfte der Maklerprovision bezahlen muss. Nicht selten versuchen Makler, von diesem Prinzip abzuweichen. Da sie meist vom Verkäufer der Immobilie beauftragt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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