Bei Neuware gibt es die bekannten Garantiefristen und Gewährleistungszeiten. Doch wie ist das eigentlich bei Gebrauchtportalen? Das Umweltbundesamt hat die Second-Hand-Plattformen unter die Lupe genommen und kam zu unerfreulichen Ergebnissen in Sachen Verbraucherinformation. Viele Second-Hand-Plattformen nehmen es mit der Information über Gewährleistungspflichten nicht so genau und patzen damit beim Verbraucherschutz. Wie das Umweltbundesamt jetzt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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