Windenergieanlagen stehen oft dicht beieinander. Doch was passiert, wenn sich Betreiber über Abstandsflächen streiten? Ein aktuelles Urteil zeigt: Wer selbst eine Reduzierung in Anspruch nimmt, kann sich nicht gegen eine benachbarte Anlage wehren. Grundstückseigentümer können sich nicht gegen eine Abstandsflächenunterschreitung einer benachbarten Windenergieanlage wehren, wenn sie selbst eine Reduzierung der Abstandsflächen für ihre eigene Anlage in Anspruch nehmen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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