Interview mit Anna-Lena Mayer, Leiterin Nachhaltigkeit & ESG der IR.on AG
Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für kapitalmarktorientierte Unternehmen. ESG (Environmental, Social, Governance)-Kriterien gewinnen zunehmend an Bedeutung, da Investoren, Kunden und auch Behörden verstärkt auf nachhaltiges Wirtschaften achten. Allerdings ist die dazugehörige ESG-Berichtspflicht mit einem deutlichen Mehr-Aufwand für Unternehmen verbunden. Dieser Aufwand soll nun durch das von der EU-Kommission vorgestellte "ESG-Omnibus-Paket" erheblich reduziert werden. Wie die neue ESG-Regulierungen aussehen und was das gerade für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet, erläutert uns ESG-Expertin Anna-Lena Mayer von der Investor Relations- und ESG-Beratung IR.on AG.
Anleihen Finder: Sehr geehrte Frau Mayer, die EU hat Ende Februar ihren Vorschlag für ein ESG-Omnibus-Paket veröffentlicht, das die anstehende Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele mittelständische Unternehmen wieder aufheben soll und für die weiterhin berichtspflichtigen Unternehmen starke Erleichterungen ankündigt. Wie bewerten Sie diesen Vorschlag der EU?
Anna-Lena Mayer: Wir haben in den letzten zwei Jahren zahlreiche Unternehmen auf die CSRD- und EU-Taxonomie-Berichtspflicht vorbereitet und ich muss sagen: Das Ausmaß der bisher angedachten Berichterstattung stellt mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen. Dadurch lag der Fokus der Unternehmen hauptsächlich auf der Erfüllung der Offenlegungspflichten und es waren wenig bis keine Kapazitäten verfügbar, um das Thema ESG strategisch und damit wirklich "nachhaltig" anzugehen. Dabei reduziert die frühzeitige Entwicklung einer fundierten ESG-Strategie langfristig Kosten und Risiken. Außerdem stärkt sie die Glaubwürdigkeit und Marktposition des Unternehmens. Deshalb halte ich es grundsätzlich für richtig, die Berichtspflichten für kleinere Unternehmen zu reduzieren. Der jetzige Vorschlag nimmt jedoch eine Vielzahl von Unternehmen komplett von der Berichtspflicht aus, was aus unserer Sicht über das Ziel hinausschießt.Anleihen Finder: Welche ESG-Regulierungen gelten dann also künftig für Unternehmen in Deutschland und Europa?
"Damit dürften in Deutschland statt bisher rund 15.000 Unternehmen nur noch ca. 3.000 Unternehmen unter die Berichtspflicht fallen"
Anna-Lena Mayer: Der Plan der EU sieht nun vor, dass künftig nur Unternehmen CSRD-berichtspflichtig sein sollen, die über 1.000 Mitarbeitende haben und entweder einen Umsatz von 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von 25 Mio. Euro überschreiten. Für die EU-Taxonomie-Berichterstattung liegt der Umsatzschwellenwert ...
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