
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Wienerberger AG
/ Bekanntgaben zu Rückkaufprogrammen
Bekanntmachung gemäß § 120 Abs. 2 Z 4 BörseG Wienerberger AG gibt gemäß § 120 Abs. 2 Z 4 BörseG bekannt, dass auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 155. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Mai 2024, der Vorstand der Wienerberger AG beschloss, insgesamt 2.234.646 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, entsprechend einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.234.646,-, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Infolge der erteilten Zustimmung des Aufsichtsrats erfolgte die technische Durchführung der Einziehung der insgesamt 2.234.646 Stück eigenen Aktien mit Wirkung zum 11.3.2025. Die Zulassung der eingezogenen Aktien zum Amtlichen Handel der Wiener Börse wird mit Wirkung zum 13.3.2025 (zum Handelsbeginn an der Wiener Börse) ebenfalls beendet. Die Einziehung wird infolge im Firmenbuch eingetragen.
12.03.2025 CET/CEST |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Wienerberger AG |
Wienerbergerplatz 1 | |
1100 Wien | |
Österreich | |
Internet: | www.wienerberger.com |
Ende der Mitteilung | / EQS News-Service |
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